Einen ersten Einblick zum Thema „Erben und Vererben“ vermittelte Diplomrechtspfleger Marco Morgenstern vom Amtsgericht Gießen den nahezu 60 Anwesenden beim letzten Seniorentreff in Lardenbach. Zunächst gab es einen ersten allgemeinen Überblick über das deutsche Erbrecht. Danach gab es Ausführungen zu der Sterbefallanzeige, die durch das Ortsgericht der jeweiligen Gemeinde gefertigt wird und Grundlage für die weitere Tätigkeit des Nachlassgerichts bildet. Danach wurde die gesetzliche Erbfolge erklärt, sowie anhand von einigen Bespielen auch die einzelnen Möglichkeiten einer testamentarischen Erbfolge dargestellt. Testamente eines Verstorbenen, die sich im eigenen Besitz befinden müssen immer im Original an das Nachlassgericht abgeliefert werden. Es wurde mit allerlei falschen Halbwissen aufgeräumt und gesagt worauf es bei einem Testament wirklich ankommt. Die Senioren fühlen sich nun etwas sicherer im Umgang mit dieser Thematik und wissen nun in Grundzügen, was wirklich wichtig ist. Bei Kaffee und Kuchen wurde in lockerer Atmosphäre noch weiter gesprochen und Herr Morgenstern stellte sich gerne und geduldig den zahlreichen Fragen. Aufgrund des doch sehr umfangreichen Fachgebietes und auch auf Wunsch der Senioren ist beim nächsten Seniorentreff zu diesem Thema ein weiterer Vortrag durch Marco Morgenstern angedacht. Dann soll es um die verschiedenen nachlassgerichtlichen Verfahren gehen, die nach dem Sterbefall vorkommen können.