Nach dem Kassenbericht von Peter Morosenko erfolgte auf Antrag der Kassenprüfer Manfred Lind und Christa Kratz die einstimmige Entlastung des Vorstandes. Siegfried Rudolph übernimmt von Christa Kratz die Aufgabe der nächsten Kassenprüfung. Eine besondere Ehrung erhielt Karl-Heinz Rühl für seine Verdienste und langjährige Vorstandsarbeit. Ihm verlieh der stellvertretende Kreisvorsitzender Heinz Launspach die VdK-Ehrenplakette in Bronze. Die mehrere Jahre als Kassenwartin und Mitgliederbetreuerin tätige Elli Ruschig wurde vom Vorsitzenden Glapa für ihre 40-jährige Mitgliedschaft geehrt. Für ihre 10-jährige Sozialverband-Zugehörigkeit erhielten Margaret Trüller und Karlheinz Erdmann eine Auszeichnung. Den nicht anwesenden Mitgliedern Herbert Schmidt, Wilfried Berg, Arno Böcher, Erhard Müller und Margot Opper wird die entsprechende Ehrennadel mit Urkunde nachgereicht. Über die Entwicklung und den Stand des Sozialverbandes VdK Deutschland gab es vom stellvertretenden Kreisvorsitzenden ausführliche Informationen. Derzeit habe der Verband 223.188 Mitglieder. Im Bezirk Gießen gehören 10.000 Personen dem VdK an. Zur zukünftigen Entwicklung äußerte sich Ulrike Jöckel. Trotz der steigenden Mitgliederzahlen fehle besonders die Bereitschaft von Jüngeren zur Verbandsarbeit. Zudem seien der fehlende Gemeinschaftssinn und die Solidarität anzuprangern. Für viele stehe nach dem Erreichen des persönlichen Anliegens sofort wieder der Austritt an. Als Lösung zur größeren Attraktivität könnten Stammtische, Ausflüge und Veranstaltungen dienen, wobei von den einzelnen Ortsverbänden auch die Unterstützung durch den Bezirksverband in Anspruch genommen werden könne. Den Abschluss der Versammlung bildete ein Vortrag von Karl Schmidt zum Thema „Erben und Vererben“. Der Weickartshainer Ortsgerichtsvorsteher ging dabei auf die verschiedenen Möglichkeiten bei der Erstellung eines Testamentes ein. Weiterhin beantwortete er ausführlich die zahlreichen Fragen der Anwesenden zu einem privaten, einem öffentlichen, zu einem Erbvertrag, einem Vermächtnis, einer Schenkung und einem Berliner Testament. Angesprochen wurden auch die anfallende Erbschaftssteuer und die damit verbundenen absetzbaren Freibeträge.




